Wie steil darf eine Rampe sein?
Die Festlegung der Steigung ist eine ganz besondere Sache. Gerne geben wir an dieser Stelle ein wenig Hilfe zur Kalkulation anhand von Beispielen. Sollten Sie an diesem Punkt jedoch unsicher sein, so suchen Sie ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch bei uns. Wir entwickeln gemeinsam dann den bestmöglichen Weg für ein barrierefreies Leben.

Denn die Steigung einer Rampe und die benötigte Rampenlänge entscheidet sich durch verschiedene Faktoren:

• ist die Person Selbstfahrer oder
   wird sie von einer Begleitperson geschoben?
• Wie kräftig sind die Personen?
• Mit welchem Gewicht wird die Rampe belastet?
• Wie hoch ist die Stufe oder Schwelle?
• Wie viel Platz steht zur Verfügung?

Dazu ist in DIN 18025 (zukünftig 18030) das Anforderungsprofil an eine Rampe detailliert beschrieben. Der wichtigste Faktor dabei ist die Steigung einer Rampe, die in der Regel nicht mehr als 6% betragen darf.

Steigung Skizze Rampe mit einer Steigung von 25%

Ab einer Steigung von ca. 20% ist ein problemloses Befahren nicht mehr gewährleistet. Unter Umständen setzt eine „Keilwirkung" ein (z.B. Aufsetzen der Fußrasten). Es besteht die Gefahr dass der Rollstuhl kippt bzw. die Person aus dem Stuhl rutscht.

Problem:
Dies setzt dann natürlich eine entsprechende Rampenlänge voraus. Eine Rampenlänge, die auf Grund von räumlichen Gegebenheiten jedoch oftmals nicht in benötigter Form vorhanden ist.

Lösungsansatz:
Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe auch steiler und damit kürzer ausgeführt werden. Jetzt setzt unsere Beratung ein. Und darin sehen wir unseren Auftrag. LUMA wird - gemeinsam mit Ihnen - die optimale Hindernis-Überwindung für Ihren Einsatzort finden. Dabei haben sich folgende Werte aus der Praxis heraus für die Steigung als sinnvoll dargestellt:

• Selbstfahrer (6%)
• kräftige Selbstfahrer (6 - 10%)
• von einer kräftigen Person geschoben (12 - 20%)
• von einer schwachen Person geschoben (max. 12%)
• Elektroantrieb (ca. 20%)


Oberhalb des Bereiches von 20% Steigung kann für die sichere Fortbewegung nicht mehr garantiert werden. Es besteht die Gefahr, dass der Rollstuhl nun kippen kann oder zumindest die Fußrasten aufsetzen.
Rampen in öffentlichen Bereichen sind immer nach DIN mit maximaler Steigung von 6% zu realisieren.

Skizze Steigungsberechnung Prüfen Sie daher Ihre Voraussetzungen im Vorfeld sehr gründlich. Nur eine richtig gewählte Steigung garantiert später eine einwandfreie Funktion der Rampe im täglichen Einsatz. Sollten Sie Zweifel haben, wählen Sie lieber eine geringe Steigung.