Finanzielle Zuschüsse

Lifte können von Hauptfürsorgestellen, Landschaftsverbänden, Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern mitfinanziert werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Ansprechpartner aufgeführt:

     Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller holen. Formlos beantragen Sie dann bei der Pflegeversicherung den „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes“. Danach prüft der Medizinische Dienst den Antrag auf Bezuschussung. Der Anteil der Kostenübernahme bei Liften beträgt ca. 2.500 Euro.

     Wird ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt, sind die Berufsgenossenschaften Ihr Ansprechpartner.

     Im Falle eines Verkehrsunfalls kann u. U. die Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein.

  Wird durch den Einbau eines Lifts die berufliche Rehabilitation ermöglicht oder gefördert oder wird die Fortführung eines bestehendes Arbeitsverhältnisses ermöglicht, können je nach Art und Ursache der Behinderung unterschiedliche Kostenträger in Frage kommen: Hauptfürsorgestellen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung.

     Einige Bundesländer bieten Sonderprogramme an, in deren Rahmen der Einbau von Liften gefördert werden kann. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Wohnungs-, Bau- oder Sozialamt nach. Auch die bei einigen Kommunen beschäftigten Senioren- oder Behindertenbeauftragten können eventuell Auskünfte erteilen.

     Ist keiner der genannten Kostenträger zuständig, können Sie bei fehlenden finanziellen Mitteln versuchen, beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Zuschüsse oder Kostenübernahme zu stellen. Auch bei geeigneten Stiftungen können Sie anfragen, ob Ihnen Unterstützung gewährt wird.

     Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Kosten für den Kauf eines Lifts in ihrer Steuererklärung abzusetzen.